Häufig gestellte Fragen
Eine Bestattung ist kein alltägliches Thema. Daher tauchen viele Fragen auf. Wir versuchen, einige davon zu beantworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Wir sind im gesamten Lausitzer Seenland zwischen Luckau in Brandenburg im Nordwesten, dem Cottbuser Umland im Nordosten und Görlitz in Sachsen im Südosten tätig. Abholungen nehmen wir auch außerhalb unserer Region vor. Die anfallenden Kosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Bei Eintritt eines Trauerfalls informieren Sie zuerst Ihren Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Notdienst unter 116 117 an, falls Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die wir für die Überführung des Verstorbenen benötigen. Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim verstorben, informiert das Personal einen Arzt. Anschließend nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar – auch an Sonn- und Feiertagen.
Neben der Todesbescheinigung, dem Personalausweis und der Krankenversicherungskarte des Verstorbenen benötigen wir folgende Dokumente:
• Geburtsurkunde (bei Ledigen)
• Eheurkunde (bei Verheirateten)
• Eheurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
• Ehe- und Sterbeurkunde des Partners (bei Verwitweten)
• Versicherungspolicen
• Rentennummern
• Bestattungsvorsorgevertrag, Graburkunde (insofern vorhanden)
Nachdem Sie sich für einen unserer Bestattungsvorschläge entschieden haben, erhalten Sie von uns eine transparente Übersicht aller Kosten. Selbstverständlich können Sie auf Anfrage weitere Leistungen hinzubuchen.
Nachdem wir den Verstorbenen abgeholt haben, wird er in einem Krematorium eingeäschert und seine Asche in eine Urne gegeben. Anschließend wird die Urne auf einem Friedhof Ihrer Wahl bzw. im Lausitzer Seenland oder auf der Ostsee beigesetzt.
Wir setzen alles daran, Ihre Wünsche umzusetzen, damit wir Ihnen einen individuellen Abschied vom Verstorbenen ermöglichen können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich bei der Gestaltung beteiligen möchten.
Bei der Feuerbestattung mit Urnenversand können Sie den Beisetzungsort sowie die Grabstätte selbst auswählen. Dafür entstehen jedoch Extrakosten. Bei der anonymen Bestattung wird die Urne in aller Stille ohne Begleitung beigesetzt.
Ja, wir richten uns dabei ganz nach Ihren Wünschen.
Bei einer anonymen Bestattung wird der Verstorbene ohne Kenntlichmachung der Grabstätte beerdigt. Die Grabpflege entfällt also. Im Fall einer Baum- oder Seebestattung ist ebenfalls keine Grabpflege notwendig. Sie wird quasi von Mutter Natur übernommen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr Sozialamt die Bestattungskosten trägt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist jedoch von Amt zu Amt unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Sozialamt, bei dem Sie auch den Antrag auf Kostenübernahme stellen müssen.
Im Fall einer positiven Bonität (siehe AGB) können Sie die Rechnung innerhalb von 14 Tagen begleichen. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen unsere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen zusammen mit unserem Partner ADELTA Finanz AG ein Finanzierungsangebot für die anfallenden Bestattungskosten. Das kann eine Ratenzahlung mit flexibel gestaltbaren Raten oder auch ein erweitertes Zahlungsziel von 21 Tagen umfassen.
Wir stehen Ihnen jederzeit unter 035753 / 60 09 sowie per E-Mail unter info@seenland-bestattungen.de zur Verfügung. Außerdem können Sie für eine Anfrage auch unser Kontaktformular verwenden.
